OVG Münster: Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Pressemitteilung des OVG Münster: Urteile vom 08.09.2017, 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15 Deutsche Apotheker dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger und sonstiger preisgebundener Arzneimittel keine geldwerten Vorteile gewähren. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit zwei Urteilen vom 8. September 2017 entschieden.