BSG: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen
Aus der Pressemitteilung des BSG: Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am Mittwoch, 12. Dezember 2018, entschieden (B 6 KA 50/17 R), dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.