BSG: Eine entzogene (hälftige) Zulassung kann nicht zur Nachbesetzung ausgeschrieben werden
Urteil vom 30.10.2019 – B 6 KA 14/18 R Sachverhalt (aus der Terminsvorschau des BSG) Die Beteiligten streiten über die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach Entziehung einer halben Zulassung wegen nur noch geringer Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.