Bundesgerichtshof zum Versicherungsschutz bei Eizellspende

Urteil vom 14. Juni 2017 – IV ZR 141/16 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über den Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende entschieden.

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