BSG: Zahnarzt-MVZ darf mehr als einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen

Urteil vom 12.02.2020 – B 6 KA 1/19 R Sachverhalt (aus der Terminvorschau des BSG): Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob die beklagte Kassenzahnärztliche Vereinigung den Antrag des Klägers, ihm die Beschäftigung einer weiteren zahnärztlichen Vorbereitungsassistentin zu genehmigen, zu Recht abgelehnt hat.

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