BSG: Zahnarzt-MVZ darf mehr als einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen
Urteil vom 12.02.2020 – B 6 KA 1/19 R Sachverhalt (aus der Terminvorschau des BSG): Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob die beklagte Kassenzahnärztliche Vereinigung den Antrag des Klägers, ihm die Beschäftigung einer weiteren zahnärztlichen Vorbereitungsassistentin zu genehmigen, zu Recht abgelehnt hat.