Bundesgerichtshof gestattet weiteren Vertrieb eines HIV-Medikaments
Urteil vom 11. Juli 2017 – X ZB 2/17 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Der unter anderem für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine vom Bundespatentgericht ausgesprochene vorläufige Gestattung zum weiteren Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HIV-Infektionen bestätigt.