BSG: Zugelassene Vertrags(zahn)ärzte in einem MVZ müssen auch Gesellschafter sein
Aus dem Terminsbericht des BSG: Urteil vom 29.11.2017 – B 6 KA 31/16 R – Die Revision der Klägerin war erfolglos. Die Vorinstanz hat im Ergebnis zutreffend entschieden, dass kein Anspruch auf Zulassung des MVZ besteht.