Aus der Pressemitteilung des BSG:
Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R
„BSG: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen“ weiterlesen
Fachanwalt für Medizinrecht, Köln
Aus der Pressemitteilung des BSG:
Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R
„BSG: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen“ weiterlesen
Aus dem Terminsbericht des BSG:
Urteil vom 16.05.2018 – B 6 KA 1/17 R –
In der Sache hat der Beklagte den Zulassungsantrag der klagenden GmbH zu Recht abgelehnt. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist grundsätzlich nicht berechtigt, ein weiteres MVZ zu gründen. „BSG: MVZ können keine MVZ gründen“ weiterlesen
Aus dem Terminsbericht des BSG:
Urteil vom 29.11.2017 – B 6 KA 31/16 R –
Die Revision der Klägerin war erfolglos. Die Vorinstanz hat im Ergebnis zutreffend entschieden, dass kein Anspruch auf Zulassung des MVZ besteht.
„BSG: Zugelassene Vertrags(zahn)ärzte in einem MVZ müssen auch Gesellschafter sein“ weiterlesen
Aus dem Terminsbericht des BSG:
Urteil vom 11.10.2017 – B 6 KA 38/16 R –
Die Revision der klagenden GmbH hat keinen Erfolg gehabt. Der beklagte Berufungsausschuss hat die Anträge der Klägerin auf Zulassung und auf Genehmigung der Anstellung einer Ärztin und einer Psychotherapeutin zu Recht abgelehnt.
„BSG: Keine Gründung eines MVZ durch Verlegung von Arztstellen (m.Anm.)“ weiterlesen
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:
1 StR 535/16 – Urteil vom 12. Juli 2017
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, im Tatzeitraum zwischen 2004 und 2007 betrügerisch Abrechnungen von laborärztlichen Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen und diese dadurch um rund 79 Millionen Euro geschädigt zu haben. „Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von laborärztlichen Leistungen bestätigt“ weiterlesen
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.