Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:

5 StR 46/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017

Das Landgericht Hamburg hat einen Apotheker wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, zudem einen früheren Geschäftsführer in die Taten involvierter Unternehmen wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

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