BSG: Keine Nachrangigkeit nichtärztlicher MVZ-Gründer bei der Auswahlentscheidung im (partiell) entsperrten Planungsbereich

Urteil vom 25.10.2023 – B 6 KA 26/22 R

Sachverhalt (aus der Terminvorschau des BSG):
Die Beteiligten streiten über eine Zulassung nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs. Nach Feststellung von Zulassungsmöglichkeiten im Umfang eines halben Versorgungsauftrags im Rahmen der Quotenregelung für die Gruppe der fachärztlich tätigen Internisten mit Schwerpunkt Rheumatologie bewarben sich der zu 8. beigeladene Arzt und das MVZ der Klägerin, letztere mit einem Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung der zu 9. beigeladenen Ärztin. 

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