BSG: Verlegung von Arztstellen zwischen MVZ in gleicher Trägerschaft und/oder bei Gesellschafteridentität möglich

Aus dem Terminsbericht des BSG:

Urteil vom 30.09.2020 – B 6 KA 18/19 R –

Die Revision des beklagten Berufungsausschusses war erfolgreich. Der Senat hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Verlegung der Arztanstellung zu Recht genehmigt.
Rechtsgrundlage der begehrten Verlagerung der Anstellung ist § 24 Abs 7 Satz 2 Ärzte-ZV; danach gilt für die Verlegung genehmigter Anstellungen „Entsprechendes“ wie für die Verlegung des Vertragsarztsitzes durch einen Arzt. Der Gesetzgeber wollte damit die Möglichkeit eröffnen, Anstellungsgenehmigungen zwischen verschiedenen MVZ „in gleicher Trägerschaft oder bei Identität der Gesellschafter“ zu verschieben.

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BSG: Zahnarzt-MVZ darf mehr als einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen

Urteil vom 12.02.2020 – B 6 KA 1/19 R

Sachverhalt (aus der Terminvorschau des BSG):

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob die beklagte Kassenzahnärztliche Vereinigung den Antrag des Klägers, ihm die Beschäftigung einer weiteren zahnärztlichen Vorbereitungsassistentin zu genehmigen, zu Recht abgelehnt hat.

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BSG: Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit bei heimlichen Filmen der Arzthelferinnen in der Umkleide

Aus dem Terminbericht des BSG:

Urteil vom 03.04.2019 – B 6 KA 4/18 R

Die Revision des klagenden Arztes ist ohne Erfolg geblieben. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit durch den beklagten Berufungsausschuss nicht zu beanstanden ist.

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