Aus dem Terminbericht des BSG:
Urteil vom 13.02.2019 – B 6 KA 51/17 R
Die Revision des Klägers war erfolgreich. Das SG hat den Bescheid der beklagten KÄV über die Zuordnung des Klägers zur Bereitschaftsdienstgruppe am Ort seiner Zweigpraxis mit dem Faktor 0,5 zu Recht aufgehoben. Das LSG hätte dieses Urteil nicht aufheben dürfen.
„BSG: Keine Erhöhung der Bereitschaftsdienstpflicht bei Zweigpraxis“ weiterlesen