Pressemitteilung des LSG Stuttgart:
Bereitschaftsärzte können den Nachtdienst in einer Klinik im Rahmen einer selbständigen, d.h. sozialversicherungsfreien Tätigkeit ausüben.
Kurzbeschreibung: In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Bereitschaftsärzte den Nachtdienst in einer Klinik im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausüben können, für die keine Sozialabgaben fällig werden. Die klagende Klinik hat sich damit erfolgreich gegen eine Beitragsforderung in Höhe von rund 20.000 € gewehrt, die nach einer Betriebsprüfung von der Deutschen Rentenversicherung festgesetzt worden war.
„LSG Stuttgart: (Keine) Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten (n.rkr.)“ weiterlesen