Aus dem Terminbericht des BSG:
Urteil vom 03.04.2019 – B 6 KA 4/18 R
Die Revision des klagenden Arztes ist ohne Erfolg geblieben. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit durch den beklagten Berufungsausschuss nicht zu beanstanden ist.
„BSG: Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit bei heimlichen Filmen der Arzthelferinnen in der Umkleide“ weiterlesen