BSG: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Aus der Pressemitteilung des BSG:

Urteil vom 06.06.2019 –  B 12 R 11/18 R

Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).

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BSG: Keine Erhöhung der Bereitschaftsdienstpflicht bei Zweigpraxis

Aus dem Terminbericht des BSG:

Urteil vom 13.02.2019 – B 6 KA 51/17 R

Die Revision des Klägers war erfolgreich. Das SG hat den Bescheid der beklagten KÄV über die Zuordnung des Klägers zur Bereitschaftsdienstgruppe am Ort seiner Zweigpraxis mit dem Faktor 0,5 zu Recht aufgehoben. Das LSG hätte dieses Urteil nicht aufheben dürfen.

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BSG: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Aus der Pressemitteilung des BSG:

Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am Mittwoch, 12. Dezember
2018, entschieden (B 6 KA 50/17 R), dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.

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