BSG: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Aus der Pressemitteilung des BSG:

Urteil vom 06.06.2019 –  B 12 R 11/18 R

Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).

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BSG: Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten

Aus der Pressemitteilung des BSG:

Urteil vom 09.04.2019 – B 1 KR 5/19 R

Haben Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbart, in Krankenhausapotheken an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, und zahlen die Krankenkassen Umsatzsteuer, deren Anmeldung die Krankenhäuser später ohne Prozessrisiko korrigieren können, soweit sie sich nach Rechtsprechung und Steuererlassen als unzutreffend erweist, haben die Krankenkassen nach ergänzender Vertragsauslegung Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuer. Sind die maßgeblichen Steueranmeldungen nicht mehr abänderbar, beruht der Anspruch auf einem vertraglichen Schadensersatzanspruch.

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BSG: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Aus der Pressemitteilung des BSG:

Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am Mittwoch, 12. Dezember
2018, entschieden (B 6 KA 50/17 R), dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.

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LSG Stuttgart: (Keine) Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten (n.rkr.)

Pressemitteilung des LSG Stuttgart:

Bereitschaftsärzte können den Nachtdienst in einer Klinik im Rahmen einer selbständigen, d.h. sozialversicherungsfreien Tätigkeit ausüben.

Kurzbeschreibung: In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Bereitschaftsärzte den Nachtdienst in einer Klinik im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausüben können, für die keine Sozialabgaben fällig werden. Die klagende Klinik hat sich damit erfolgreich gegen eine Beitragsforderung in Höhe von rund 20.000 € gewehrt, die nach einer Betriebsprüfung von der Deutschen Rentenversicherung festgesetzt worden war.

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