BSG: Keine Nachrangigkeit nichtärztlicher MVZ-Gründer bei der Auswahlentscheidung im (partiell) entsperrten Planungsbereich

Urteil vom 25.10.2023 – B 6 KA 26/22 R

Sachverhalt (aus der Terminvorschau des BSG):
Die Beteiligten streiten über eine Zulassung nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs. Nach Feststellung von Zulassungsmöglichkeiten im Umfang eines halben Versorgungsauftrags im Rahmen der Quotenregelung für die Gruppe der fachärztlich tätigen Internisten mit Schwerpunkt Rheumatologie bewarben sich der zu 8. beigeladene Arzt und das MVZ der Klägerin, letztere mit einem Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung der zu 9. beigeladenen Ärztin. 

„BSG: Keine Nachrangigkeit nichtärztlicher MVZ-Gründer bei der Auswahlentscheidung im (partiell) entsperrten Planungsbereich“ weiterlesen

BSG: Gesellschafterstellung und Anstellung schließen sich gegenseitig aus

Urteil vom 26.01.2022 – B 6 KA 2/21 R

Sachverhalt (aus der Terminsvorschau des BSG):

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), begehrt die Genehmigung, ihre beiden als Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Gesellschafter in dem von ihr betriebenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Ärzte anzustellen. Beide Gesellschafter sind zugleich Geschäftsführer und jeweils zur Hälfte am Vermögen und am Gewinn der Klägerin beteiligt.

„BSG: Gesellschafterstellung und Anstellung schließen sich gegenseitig aus“ weiterlesen

BSG: Keine Gründung eines MVZ durch Verlegung von Arztstellen (m.Anm.)

Aus dem Terminsbericht des BSG:

Urteil vom 11.10.2017 – B 6 KA 38/16 R –

Die Revision der klagenden GmbH hat keinen Erfolg gehabt. Der beklagte Berufungsausschuss hat die Anträge der Klägerin auf Zulassung und auf Genehmigung der Anstellung einer Ärztin und einer Psychotherapeutin zu Recht abgelehnt.
„BSG: Keine Gründung eines MVZ durch Verlegung von Arztstellen (m.Anm.)“ weiterlesen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Schließen